Outsourcing
1. Schulung
Die ADD IT & Consulting GmbH schult (bei der DATEV bzw. hausintern) die mit diesen Dienstleistungen beauftragten Mitarbeiter im Vorfeld in der system-technischen Installation und grundsätzlichen Handhabung der Anwendungs-Software und wird Wartungsversionen bzw. –Updates der Programme vorab zunächst hausintern auf einem Netzwerk installieren und sich mit den grundsätzlichen Änderungen und systemtechnischen Funktionen vertraut machen.
2. Leistungen
Die ADD IT & Consulting GmbH entsendet einmal monatlich - bzw. nach terminlichen Abstimmungen mit dem Kunden - einen Mitarbeiter während der normalen Arbeitszeit zur Betriebsstätte des DATEV-Anwenders und führt folgende Leistungen aus:
- Überprüfung der vorhandenen DATEV-Installationen mit Prüfung der Programmversionsstände
- ISDN-Anschaltung an das DATEV-RZ zum Holen der neusten Programmversionen bzw. CD-Freischaltungen
- Installation der neusten DATEV-Programmversionen, gem. den DATEV-Installationsanweisungen bzw. Windows- u. MS-Office-Updates
- Ggfs. werden nach Abstimmung mit den Kunden nicht mehr benötigte Altdatenbestände fachgerecht gelöscht
- Überprüfung des Fileservers auf Computerviren, ggfs. inkl. Internet-Security-Check
- Kapazitätsüberwachung und Reorganisation der Festplatten, um ein optimales Laufzeitverhalten sicherzustellen
- Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der kanzleispezifischen Datensicherungsmethoden und Datensicherungs-Log-Buch-Kontrolle.
3. Hotline
Zugriff auf die spezielle Telefon-Hotline der ADD IT & Consulting GmbH für systemnahe DATEV-Einstellungsfragen z.B. zu Problemen mit der „Lauffähigkeit“ bzw. Einstellungsfragen von DATEV-Anwendungsprogrammen.
4. Verschwiegenheit
Abschluss einer speziellen Verschwiegenheits-verpflichtung, die speziell die Erfordernisse der §§ 203 ff StGB, §§ 2 ff BRAK, §§ 43 BRAO, §§ 57 ff und §§ 62 ff StBerG, §§ 43 ff und §§ 50 ff WPO, §§ 18 ff und §§ 26 ff BNotO und die Richtlinien des BDSG. Alle mit diesen Outsourcing-Dienstleistungen der ADD Software und Computersysteme GmbH beauftragten Personen, werden einmal pro Jahr erneut auf diese Verschwiegenheitsbestimmungen verpflichtet.
5. Dienstleistung
In der monatlichen Dienstleistungsrate ist ein Vor-Ort-Dienstleistungsaufwand von durchschnittlich 24 Arbeitsstunden pro Jahr (kalkulatorisch: 2 Stunden pro Monat) und die An- und Abfahrtzeit und der Telefon-Hotline-Support enthalten. Sollten ggfs. mehr Outsourcing-Stunden pro Jahr gewünscht bzw. notwendig werden, werden diese mit € 70,00 pro Stunde zuzügl. gesetzlicher Mehrwertsteuer nachberechnet. Voraussetzung: kostenpflichtige Erst-Inspektion der Installation und ggfs. Anpassung an den ADD/Z.E.U.S.-Standard nach Aufwand. Preis „Kanzlei-Netzwerk“- Outsourcing: € 150,00 € * pro Monat (entspr. € 7,50 pro Tag), Mindestvertragszeit: 12 Monate
6. Fernbetreuung über ISDN
Zu DOS- Zeiten konnte man noch schnell einem Anwender telefonisch helfen, indem man ihn durch Simultanbedingungen durch die verschiedenen Programmmenüs führte und so einfach Einstellungen überprüfen bzw. verändern konnte. Heute im Windows-Zeitalter ist dies wesentlich schwieriger:zweimal falsch „geklickt“ und nichts geht mehr. ADD bietet hier optional als Erweiterung der Outsourcing – Dienstleistung die schnelle Hilfe durch ADD-Speziallisten mittels marktgängiger Fernbetreuungs-Techniken:
- In Kanzleien - die dies wünschen - installiert ADD (im Rahmen des Outsourcing-Vertrages) eine netzweite Fernbetreuungs-Software mit der es - unter Einhaltung der notwendigen Verschwiegenheits- und Datenschutzbestimmungen - möglich ist, dass ein ADD-Speziallist einem Kanzlei- Mitarbeiter per „ISDN- Anschaltung über die Schulter schauen“ kann.
- D.h. erst nach jeweiliger, kundenseitiger Aktivierung dieser Fernbetreuungs-Software (eine unkontrollierte Einwahl von außen oder durch ADD ist technisch ausgeschlossen), werden der Bildschirminhalt, die Tastatur - u. die Mausbedienung parallel vom Kanzlei- PC auf einen Fernbetreuungs-PC bei ADD„ geschaltet und der Kanzleimitarbeiter kann überprüfen und kontrollieren, welche Tests bzw. Veränderungen ADD durchführt.
- Hierdurch ist es z.B. möglich, dass Einstellungen, Fehlfunktionen und ggf. Updates an allen Kanzlei- Netzwerk- PCs und/oder Servern - z.B. mit dem DATEV- Service-Tool - schnell überprüft und richtig eingestellt werden können.
- Dienstleistungen, die ADD mittels Fernbetreuung durchführt - werden wie normale Outsourcing- Dienstleistungen erfasst und abgerechnet.







